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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unser Ziel ist es, Sie als Kunden zufrieden zu stellen. Sollte trotzdem einmal ein Versäumnis vorkommen, so wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir finden sicher eine akzeptable Lösung.
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Informationen) für Bestellungen von Privatpersonen/Verbrauchern
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit wichtigen Kunden und Datenschutzinformation für Bestellungen von Unternehmen
C. Allgemeine Einkaufsbedingungen
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Informationen) für Bestellungen von Privatpersonen/Verbrauchern
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Privatpersonen über den Onlineshop
Name: Fair Tool & Chemie Handels Kg.
Adresse: Deutsch Tschantschendorf 157.
AT-7544 St. Michael im Burgenland
Lieferung Adresse: Deutsch Tschantschendorf 157.
AT-7544 St. Michael im Burgenland
Steuernummer: 266/ 3441
Umsatzsteuer nummer: ATU64785147
Bankkontonummer: AT 18 6000 0005 1005 1920
BIC: OPSKATWW
(nachfolgend "Fair Tool")
tätigen.
§ 2 Vertragsschluss
§ 2.1.
Die Produktdarstellungen im Online-Shop dienen zur Abgabe eines Kaufangebotes. Mit Anklicken des Buttons (Bestellen) geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt nur für den privaten Gebrauch in haushaltsüblichen Mengen.
§ 2.2.
Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen. Die Bestätigung des Zuganges der Bestellung stellt noch keine Annahme des Kaufangebotes dar.
§ 3 Preise
Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. Porto.
§ 4 Versandkosten
§ 4.1.
Wir bieten ein umfangreiches Sortiment. Die Kosten sind daher abhängig von den Warengruppen und Bestellwerten. Zur besseren Übersicht haben wir unsere Versandkostentabelle erstellt:
Zahlung und Versand |
|
§ 4.2.
Bei Ausfuhren wird die Einfuhrumsatzsteuer (in Höhe der Mehrwertsteuer des Ziellandes) und ggf. Zoll und Gebühren vom jeweiligen Frachtführer berechnet. Weitere Steuern und Gebühren oder Kosten fallen nicht an.
§ 5 Lieferbedingungen und Selbstbelieferungsvorbehalt
§ 5.1.
Die Lieferung erfolgt innerhalb Österreich mit Post.
§ 5.2.
Die Lieferzeit beträgt in meisten Fällen ca. 3-5 Werktage. Es kann vorkommen, dass inzwischen einige Produkte bei der Hersteller nicht verfügbar sind. In sollchen Fällen bekommen Sie mit der Auftragsbestätigung die voraussichtliche Lieferzeit.
§ 5.3.
Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen auf unsere Kosten berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
§ 6 Zahlungsbedingungen
§ 6.1.
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Eventuelle Abzüge werden nachgefordert.
§ 6.2.
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Betrag ist binnen 10 Tagen auf unser Konto zu überweisen.
§ 6.3.
Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
§ 6.4.
Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.
§ 6.5
Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.
§ 8 Widerrufsrecht
§ 8.1
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Fair Tool & Chemie Handels Kg. Deutsch Tschantschendorf 157.
AT-7535 St. Michael im Burgenland Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Das Widerrufsrecht besteht nicht: - Wenn die von Ihnen bestellte Ware Ihren gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken dient. - Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. - Für Waren die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. - Bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn der versiegelte Datenträger vom Kunden entsiegelt wurde. |
§ 8.2.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z. B....) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
§ 8.3.
Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.
§ 8.4.
Senden Sie die Ware bitte als versichertes Paket an uns zurück und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Wir erstatten Ihnen auch gern auf Wunsch vorab die Portokosten, sofern diese nicht von Ihnen selbst zu tragen sind.
§ 8.5
Bitte schicken Sie ein E-mail vor Rücksendung um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen Sie uns eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.
§ 8.6
Bitte beachten Sie, daß die in den §§ 8.3 - 8.5 genannten Modalitäten nicht Voraussetzungen für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.
§9 Rücksendekosten im Falle des Widerrufs
§ 9.1
Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
§10 Gewährleistung
§ 10.1
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängeln haben Sie das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung (nach Ihrer Wahl: Mangelbeseitigung oder Neulieferung) und - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz. Sie müssen uns insgesamt zwei Nachbesserungsversuche einräumen, wenn Sie uns nicht zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, die ergebnislos abgelaufen ist. Ist die von Ihnen gewünschte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, beschränkt sich Ihr Anspruch auf die andere Art der Nacherfüllung.
§ 10.2
Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden und Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlerhafter Pflege und Wartung, durch Überbeanspruchung oder unsachgemäße Reparatur durch einen nicht autorisierten Servicepartner entstehen.
Die Rückgabe kann auf dem Postweg erfolgen. Für Rückgaben per Post empfehlen wir Ihnen, sie als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken auf unsere Adresse.
§ 11 Haftung
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Schlussbestimmungen
§ 12.1
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
§ 12.2
Es gilt Österreichisches Recht.
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit wichtigen Kunden- und Datenschutzinformationen für Bestellungen von Unternehmen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Unternehmen über den Online-Shop der
Name: Fair Tool & Chemie Handels Kg.
Adresse: Deutsch Tschantschendorf 157.
AT-7535 St. Michael im Burgenland
Lieferung Adresse: Pf.25
AT-7471 Rechnitz
Bahnhofstrasse 4.
Steuernummer: 266/ 3441
Umsatzsteuer nummer: ATU64785147
Bankkontonummer: AT 18 6000 0005 1005 1920
BIC: OPSKATWW
(nachfolgend "Fair Tool")
tätigen.
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Fair Tool und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt Fair Tool nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn die Fair Tool ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluß
Die Produktdarstellung im Online-Shop dient zur Abgabe eines Kaufangebotes. Mit Anklicken des Buttons (Bestellen) gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab.
Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande.
§ 3 Lieferzeiten
Lieferzeiten gelten nur annähernd als vereinbart und werden nach Möglichkeit eingehalten. Die voraussichtliche Lieferzeit entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung. Falls dort keine Angaben gemacht werden, erfolgt die Lieferung innerhalb von 30 Tagen nach Zustandekommen des Vertrages. Die Vereinbarung längerer Lieferzeiten ist möglich. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - wie z. B. Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben, Verzögerungen von Lieferanten unserer Vorlieferanten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung / Leistung angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß der Partner hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Partner ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für die Abnahmeverpflichtung. Über eventuelle Verzögerungen werden Sie rechtzeitig informiert.
§ 4 Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig und werden nicht gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Vertragspartner kein Interesse hat.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Partner vor. Der Partner ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er ist jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Partner schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung bzw. Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Partner stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen vereinbarten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.
Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Partner uns anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Partner verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretene Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Partner uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
§ 6 Preise
Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. Porto, Zölle und etwaig anfallende Einfuhrumsatzsteuer.
§ 7 Versand
Der Versand unserer Waren erfolgt - soweit nichts anderes vereinbart ist - auf Kosten und auch bei im Einzelnen vereinbarten Franko-Lieferungen in jedem Fall auf Gefahr des Kunden.
§ 8 Nebenkosten
Wir bieten ein umfangreiches Sortiment. Die Kosten sind daher abhängig von der Warengruppe und Bestellwerten. Zur besseren Übersicht haben wir unsere Versandkostentabelle erstellt:
Zahlung und Versand |
|
§ 9 Sachmängelhaftung und Kundendienst
Wir stehen ein für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Ware. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das BGB längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungshinweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Offene Mängel hat der Partner unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, verdeckte Mängel unverzüglich nach der Entdeckung des Fehlers schriftlich zu rügen. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge bessern wir nach Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz. Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Partner uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Partner Minderung des Kaufpreises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Schadensersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht bei für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Partners. Bei Lieferverzug haften wir nur bis zu 3% des vom Verzug betroffenen Lieferwertes für jede vollendete Verzugs-Woche, jedoch begrenzt auf maximal 15% des Lieferwertes, in jedem Fall jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder wenn wir wesentliche Vertragspflichten verletzt haben. Wurde eine wesentliche Vertragspflicht durch uns verletzt, haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Rückgriffansprüche des Partners gegen uns bestehen nur insoweit, als der Partner mit seinem Abnehmer keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzliche Mehrwertsteuer hinausgehen. Für den Umfang der Rückgriffansprüche geltend die Ausführungen unter dieser Ziffer sinngemäß. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Arnsberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§ 11 Wichtige Datenschutzinformationen
Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet.
Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten, per E-Mail info@qualitatfurprofis.at oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post.
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z. B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
C. Allgemeine Einkaufsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
(3) Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 310 Abs. 4 BGB.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
(1) Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzunehmen.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten, insoweit gilt ergänzend die Regelung von § 9 Abs. (4).
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus“, einschließlich Verpackung ein. Die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung.
(2) Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt netto.
(3) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu.
§ 4 Lieferzeit
(1) Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
(2) Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
(3) Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, uns nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 5 Gefahrenübergang – Dokumente
(1) Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen.
§ 6 Mängeluntersuchung – Mängelhaftung
(1) Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen entsprechend den gesetzlichen Regelungen des § 377 HGB.
(2) Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(3) Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht.
(4) Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
§ 7 Produkthaftung – Freistellung – Haftpflichtversicherungsschutz
(1) Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
(2) Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinn von Abs. (1) ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB oder gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
(3) Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von € 10 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden – pauschal – zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt.
§ 8 Schutzrechte
(1) Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb Österreich verletzt werden.
(2) Werden wir von einem Dritten dieserhalb in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; wir sind nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Lieferanten – irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.
(3) Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
(4) Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre, gerechnet ab Vertragsschluss.
§ 9 Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung
(1) Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(2) Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
(3) An Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.
(4) Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheimzuhalten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.
(5) Soweit die uns gemäß Abs. (1) und/oder Abs. (2) zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller unserer noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 10% übersteigt, sind wir auf Verlangen der Lieferanten zur Freigabe der Sicherungsrechte nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Lieferant Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(3) Unserer Vertragsbeziehung mit dem Lieferanten liegt ausschließlich Österreichisches Recht
zugrunde.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen aus irgend einem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrundeliegenden Vertrages davon unberührt.
In diesem Falle werden die Vertragsparteien die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung weitest möglich erfüllt.
Mit dem Auslösen einer Bestellung erkennen Sie unsere AGB an Fair Tool & Chemie Handels KG. Stand: Februar 2012